Hessen hat die seit 2015 geltende Mietpreisbremse verlängert und den Geltungsbereich deutlich ausgeweitet. So gilt ab 1. Juli 2019 für insgesamt 31 Städte und Gemeinden die neue Verordnung zur Mietpreisbremse. Das sind beinah doppelt so viele Kommunen wie bislang, in denen die hessische Landesregierung weiter steigenden Wohnkosten mit einer Verordnung entgegenwirken will.
VDIV-News
Ein Mietendeckel auch für Bremen?
Nach dem Vorstoß der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, einen fünfjährigen Mietenstopp für die Bundeshauptstadt einzuführen, will man in Bremen nachziehen. Im Kampf gegen immer weiter steigende Mietpreise denkt der Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bremer Bürgerschaft, Björn Tschöpe, über einen Mietendeckel für die Hansestadt nach.
Ein Mietendeckel auch für Bremen?
Nach dem Vorstoß der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, einen fünfjährigen Mietenstopp für die Bundeshauptstadt einzuführen, will man in Bremen nachziehen. Im Kampf gegen immer weiter steigende Mietpreise denkt der Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bremer Bürgerschaft, Björn Tschöpe, über einen Mietendeckel für die Hansestadt nach.
Hessen verlängert Mietpreisbremse
Hessen hat die seit 2015 geltende Mietpreisbremse verlängert und den Geltungsbereich deutlich ausgeweitet. So gilt ab 1. Juli 2019 für insgesamt 31 Städte und Gemeinden die neue Verordnung zur Mietpreisbremse. Das sind beinah doppelt so viele Kommunen wie bislang, in denen die hessische Landesregierung weiter steigenden Wohnkosten mit einer Verordnung entgegenwirken will.
Die Volkszählung kommt wieder
Der Deutsche Bundestag hat mit Änderungen das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Volkszählung (ZensG 2021) verabschiedet (BT-Drs. 19/8693). Der sogenannte Zensus umfasst neben der Bevölkerungszählung, eine Haushaltebefragung und eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Ergebnisse müssen zum Stichtag 16. Mai 2021 vorliegen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte. Zum Gelingen der Erhebung wird die deutsche Verwalterbranche somit einen erheblichen Teil beitragen.
Neues zur Grundsteuer
Zwei Anträge aus den Reihen der Opposition zur Reform der Grundsteuer waren Thema im Finanzausschuss. Mit einem Antrag wurde die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, der zweite hatte zum Ziel, bürokratische Belastungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu verhindern. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Volkszählung kommt wieder
Der Deutsche Bundestag hat mit Änderungen das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Volkszählung (ZensG 2021) verabschiedet (BT-Drs. 19/8693). Der sogenannte Zensus umfasst neben der Bevölkerungszählung, eine Haushaltebefragung und eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Ergebnisse müssen zum Stichtag 16. Mai 2021 vorliegen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte. Zum Gelingen der Erhebung wird die deutsche Verwalterbranche somit einen erheblichen Teil beitragen.
DDIV hat Musterverträge überarbeitet und an aktuelle Rechtslage angepasst
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat erneut seine Musterverträge und Vollmachten für die Wohneigentums- (WEG), Miet- und Sondereigentumsverwaltung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände stehen diese kostenfrei zur Verfügung.
Einblick in den 27. Deutschen Verwaltertag
Wohl jeder Eigentümer oder Verwalter kennt die Situation, dass Mieter ihrer Zahlungsverpflichtung nicht (fristgerecht) nachkommen. Wie und wann sollte man reagieren? Ist der Aufwand im Verhältnis zur Mietschuld zu groß? Selber mahnen, an den Rechtsanwalt geben oder an ein Inkassobüro? Beim Forderungsmanagement gilt das bekannte Pareto-Prinzip: 20 Prozent Aufwand bringen 80 Prozent Ergebnis – für 100 Prozent Ergebnis muss man 100 Prozent Aufwand betreiben. Fragen des Forderungsmanagements erläutert Rechtsanwalt Steffen Groß im Fachforum auf dem 27. Deutschen Verwaltertag am 12. und 13. September 2019 in Berlin.
DDIV hat Musterverträge überarbeitet und an aktuelle Rechtslage angepasst
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat erneut seine Musterverträge und Vollmachten für die Wohneigentums- (WEG), Miet- und Sondereigentumsverwaltung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände stehen diese kostenfrei zur Verfügung.