In Bayern gilt für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden, die neue und ausgeweitete Mietpreisbremse. In der Neufassung sind 162 bayerische Städte und Gemeinden enthalten, 25 mehr als in der bisherigen Verordnung. Die Liste beinhaltet nun auch 62 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bisher nicht als angespannt galt, 37 Gemeinden sind herausgefallen.
VDIV-News
Neue Mietpreisbremse für Bayern
In Bayern gilt für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden, die neue und ausgeweitete Mietpreisbremse. In der Neufassung sind 162 bayerische Städte und Gemeinden enthalten, 25 mehr als in der bisherigen Verordnung. Die Liste beinhaltet nun auch 62 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bisher nicht als angespannt galt, 37 Gemeinden sind herausgefallen.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen: Mietminderungsquoten im Spiegel der Rechtsprechung
Unter welchen Umständen kann die Miete gemindert werden? Welche Herabsetzung der Miete ist angemessen? Wann scheidet eine Herabsetzung der Miete aus? In der Praxis bestehen hierüber erhebliche Differenzen zwischen Mietern und Vermietern, da allein die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen: Mietminderungsquoten im Spiegel der Rechtsprechung
Unter welchen Umständen kann die Miete gemindert werden? Welche Herabsetzung der Miete ist angemessen? Wann scheidet eine Herabsetzung der Miete aus? In der Praxis bestehen hierüber erhebliche Differenzen zwischen Mietern und Vermietern, da allein die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind.
Rechtsanwalt Helge Schulz: Obacht bei der Sondereigentumsverwaltung
Der Verwalter des Sondereigentums bewegt sich auf der Schnittstelle von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Will er nicht zwischen den Stühlen sitzen, muss er die inhaltlich oft nicht korrespondierenden Regeln beider Rechtsgebiete beachten. Schon beim Abschluss des Mietvertrages hat der Verwalter daher die innerhalb der WEG geltenden Regelungen weitestmöglich zu übernehmen.
Rechtsanwalt Helge Schulz: Obacht bei der Sondereigentumsverwaltung
Der Verwalter des Sondereigentums bewegt sich auf der Schnittstelle von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Will er nicht zwischen den Stühlen sitzen, muss er die inhaltlich oft nicht korrespondierenden Regeln beider Rechtsgebiete beachten. Schon beim Abschluss des Mietvertrages hat der Verwalter daher die innerhalb der WEG geltenden Regelungen weitestmöglich zu übernehmen.
Geprüfte Weiterbildung: Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum?
Qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Doch einhergehend mit den aktuellen Entwicklungen, wie digitale Transformation, demografischer Wandel und Klimawandel verändern sich das Tätigkeitsfeld der Wohnimmobilienverwaltung und stellt nicht nur Quer- und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sondern ebenso erfahrene und langjährige Fachkräfte vor Herausforderungen.
Baulandkommission legt Handlungsempfehlungen vor
Anfang Juli legte die Kommission „Nachhaltige Baulandgewinnung und Bodenpolitik” nach neun Monaten Arbeit ihre Empfehlungen zur nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik vor. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht von einer erforderlichen „Trendwende in der Bodenpolitik”, während die Immobilienbranche ungenutzte Chancen kritisiert.
Geprüfte Weiterbildung: Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum?
Qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Doch einhergehend mit den aktuellen Entwicklungen, wie digitale Transformation, demografischer Wandel und Klimawandel verändern sich das Tätigkeitsfeld der Wohnimmobilienverwaltung und stellt nicht nur Quer- und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sondern ebenso erfahrene und langjährige Fachkräfte vor Herausforderungen.
Baulandkommission legt Handlungsempfehlungen vor
Anfang Juli legte die Kommission „Nachhaltige Baulandgewinnung und Bodenpolitik” nach neun Monaten Arbeit ihre Empfehlungen zur nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik vor. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht von einer erforderlichen „Trendwende in der Bodenpolitik”, während die Immobilienbranche ungenutzte Chancen kritisiert.