Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat im vergangenen Jahr 306 von 460 Wohnungen an Gebietskörperschaften wie Kommunen oder zugehörige Gesellschaften verkauft. Der Anteil der Verkäufe an öffentliche Käufer ist damit von knapp der Hälfte auf zwei Drittel angestiegen. Werden alle Liegenschaften der Bima Wohnungen, Gewerbeflächen und Grundstücke betrachtet, so machen die Verkäufe an die öffentliche Hand nur etwa ein Viertel aus. Diese Bilanz zieht das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
VDIV-News
Schnellkredite für mittelständische Unternehmen
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand beschlossen und einen KfW-Schnellkredit eingeführt. Dabei durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung sichergestellt, dass die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Laufzeiten werden auf zehn Jahr verlängert. Grundlage des Programms ist der am 03. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilfenrahmen (Temporary Framework).
Wachsende Zahl an Wohnungen mit weniger als einem Raum pro Bewohner
Im europäischen Vergleich haben die Deutschen überdurchschnittlich viel Platz unabhängig davon, ob sie in der Großstadt oder in der Provinz wohnen. Im Jahr 2018 lag die sogenannte Überbelegungsrate der Anteil der Haushalte, in denen sich etwa zwei Teenager ein Zimmer teilen oder die Eltern das Wohnzimmer auch als Schlafraum nutzen müssen bei 7,4 Prozent, so das Statistische Bundesamt. EU-weit betrug die Überbelegungsrate 15,5 Prozent. Nach Berechnungen des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln zeichnet sich jedoch derzeit in Deutschland eine Trendwende ab.
Verschiebung des Zensus immer wahrscheinlicher
Die Anzeichen dafür, dass der für 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden könnte, mehren sich. Mehrere Statistische Landesämter weisen in Schreiben an VDIV-Landesverbände und auf ihren Internetseiten darauf hin, dass eine adäquate Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 durch die aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wohl nicht gewährleistet ist. Organisatorische und rechtliche Fragen zu einer Änderung des Zensusgesetzes und des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren oder eine Stichtagsverschiebung würden derzeit geklärt. Ausgang offen.
Veränderte Anforderungen an Immobilienmakler
Massenbesichtigungen von Wohnungen und Häusern wird es auf absehbare Zeit wohl nicht mehr geben. Käufer oder Mieter erwarten von Immobilienmaklern Einzelbesichtigungen und verstärkte digitale Angebote. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Umfrage, die das Startup Civey in der ersten Aprilwoche unter rund 6.000 Teilnehmern durchgeführt hat.
Deutlicher Anstieg bei Förderzahlen für energetisches Bauen
Die nach Vorgabe des Klimakabinetts deutlich verbesserten Konditionen der Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor haben zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage geführt. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden im ersten Quartal 2020 bereits 18.800 Anträge für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses gestellt. Mehr als 26.500 Anträge wurden für energieeffizienten Sanierungen wie etwa den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung einzelner Gebäudeteile eingereicht.
Baupreise steigen weiter
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland lagen im Februar um 3,4 Prozent höher als im Vorjahresmonat, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden verteuerten sich gegenüber dem Februar des Vorjahres um 4,0 Prozent. Die Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.
Der Verwalter, ein König in Zeiten von Corona?
Ende März wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht″ beschlossen. Dieses enthält auch temporär geltende Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), um die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen zu gewährleisten. Doch reichen die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich aus? Sind Verwaltungen und Eigentümer damit auf der rechtssicheren Seite und vor allem wie wird sich das Aussetzen von aktuellen Präsenzversammlungen auf die späteren Quartale im Jahr auswirken?
Fördermittel für die Einrichtung von Arbeitsplätzen im Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat das Förderprogramm go-digital″ erweitert. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.
Bundestag beschließt aktuelle Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz
Die Einschränkungen aufgrund der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus betreffen auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die jetzt und in den kommenden Monaten an sich ihre jährlichen Eigentümerversammlungen abhalten würden. Diese sind auf derzeit unabsehbare Zeit verboten, die notwendigen Beschlüsse zur Sicherung des Finanzwesens (Wirtschaftsplan 2020, Jahresabrechnung 2019, Sonderumlagen) können nicht gefasst werden. Am 25. März 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen, dessen Artikel 2 Regelungen enthält, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen.