Die laufende Novelle der Heizkostenverordnung weist im Referentenentwurf einige wichtige Ansätze auf. Doch es bestehen auch erhebliche Schwachstellen, die der VDIV Deutschland in seiner Stellungnahme deutlich aufzeigt. Um das Erreichen der mit der Änderungsverordnung geplanten Ziele nicht zu gefährden, sind Korrekturen unverzichtbar.
VDIV-News
Individueller Sanierungsfahrplan: Bonus für Eigentümergemeinschaften
Mit der Einführung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Gebäudebereich eine grundlegende Neuordnung und Vereinfachung der Förderlandschaft umgesetzt (» der VDIV berichtete). Künftig sollten Wohnungseigentümergemeinschaften daher Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) planen. Hier profitieren sie bereits bei jedem Teilschritt von einem iSFP-Bonus von fünf Prozent der Sanierungskosten.
Stadtwerkestudie zeigt Defizite der E-Mobilität: große Preisunterschiede und Unübersichtlichkeit von Abrechnungsmodellen
Eine neue Studie vom Beratungshaus Umlaut zeigt deutlich, wie unübersichtlich und verwirrend der Markt des Ladestroms ist. Wegen enormer Preisunterschiede sowie unzähligen Tarifen und Abrechnungsmodellen können Nutzer nur mit großem Aufwand einen preisgünstigen Anbieter finden.
Stadtwerkstudie zeigt Defizite der E-Mobilität: große Preisunterschiede und Unübersichtlichkeit von Abrechnungsmodellen
Eine neue Studie vom Beratungshaus Umlaut zeigt deutlich, wie unübersichtlich und verwirrend der Markt des Ladestroms ist. Wegen enormer Preisunterschiede sowie unzähligen Tarifen und Abrechnungsmodellen können Nutzer nur mit großem Aufwand einen preisgünstigen Anbieter finden.
Neues zur Grundsteuer: Musterklage in Baden-Württemberg – Hamburg mit Wohnlagenmodell
Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland am 04.11.2020 sein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschiedet hatte (» der VDIV berichtete), ist dieses nun zur Prüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht worden. Eine Hauseigentümerin aus der Nähe Stuttgarts klagte und fand dabei große Unterstützung beim Steuerzahlerbund.
Stellungnahme des Bundewirtschaftsministeriums zum Entschluss über Smart-Meter-Rollout vertagt
Nachdem die für den Smart-Meter-Rollout maßgeblichen Markterklärungen des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in einem Urteil als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft wurde, sollte das Bundeswirtschaftsministerium am 24. März im Wirtschaftsausschuss des Parlaments zu diesem Urteil Stellung nehmen. Aus zeitlichen Gründen wurde der Tagesordnungspunkt auf den 14. April verschoben.
„Index Elektromobilität“ zeigt Verbesserungen der deutschen E-Mobilität
Im neuen „Index Elektromobilität“, in dem die Unternehmensberatung Roland Berger jährlich den Elektromobilitätsmarkt vergleicht, belegt Deutschland den zweiten Platz. Der erste Platz geht an China. Verglichen werden sieben führende Automobilnationen in den Bereichen Industrie, Markt und Technologie. Im Teilbereich Markt belegte Deutschland sogar den ersten Platz, dies ist auf den deutlichen Anstieg der Zulassungszahlen zurückzuführen.
Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 die Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung in 2./3. Lesung verabschiedet. Die bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen sollen auch für die steuerliche Förderung angeglichen werden. Die Änderungsverordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung vor – verteilt auf drei Jahre.
Neues zur Grundsteuer: Musterklage in Baden-Württemberg Hamburg mit Wohnlagenmodell
Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland am 04.11.2020 sein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschiedet hatte (» der VDIV berichtete), ist dieses nun zur Prüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht worden. Eine Hauseigentümerin aus der Nähe Stuttgarts klagte und fand dabei große Unterstützung beim Steuerzahlerbund.
Musterfeststellungsklage im Mietrecht: BGH gibt Vermieterin Recht
Erstmals im deutschen Mietrecht hat der zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass die Vermieterin die Mieten in einer Wohnanlage nach altem Recht erhöhen darf, auch wenn sie die zugrunde liegenden Modernisierungsmaßnahmen nur wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Rechts für die entfernte Zukunft angekündigt hatte. Der BGH führte in seiner Entscheidung vom 18. März 2021 (Az. VIII ZR 305/19) aus, dass kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Modernisierungsankündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten notwendig sei.