Die Nachfrage nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist so groß, dass das Bundesamt mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterherkommt. Nun soll mit neuen zusätzlichen Mitarbeitern die Förderungsbearbeitung beschleunigt werden.
VDIV-News
VDIV-Stipendiatin im Interview: "Es gibts nichts zu verlieren nur zu gewinnen!
Der VDIV Deutschland lobt in diesem Jahr zum siebten Mal in Folge gemeinsam mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) zwei Stipendien aus, um die Immobilienverwalter von morgen zu fördern. Wie die Weiterbildung so verläuft, warum sie sich beworben haben und was sie zukünftigen Bewerbern mit auf den Weg geben würden, haben wir die zwei Gewinnerinnen aus dem Vorjahr gefragt. Im zweiten Interview steht dem VDIV Karen McCharen (Stipendiatin „Immobilienverwalterin“) Rede und Antwort. Das erste Interview mit Jule Knell finden sie hier.
Sofortprogramm soll Klimaschutz unterstützen
Rund 8 Milliarden Euro fasst das Klimaschutz-Sofortprogramm, das jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Das Programm ist Bestandteil des Bundeshaushalts 2022. Mit dem Geld soll der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt und somit das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 forciert werden (» der VDIV berichtete). Der größte Teil der Förderung geht in energieeffiziente Gebäude.
VDIV-Stipendiatin im Interview: "Es gibt nichts zu verlieren nur zu gewinnen!
Der VDIV Deutschland lobt in diesem Jahr zum siebten Mal in Folge gemeinsam mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) zwei Stipendien aus, um die Immobilienverwalter von morgen zu fördern. Wie die Weiterbildung so verläuft, warum sie sich beworben haben und was sie zukünftigen Bewerbern mit auf den Weg geben würden, haben wir die zwei Gewinnerinnen aus dem Vorjahr gefragt. Im zweiten Interview steht dem VDIV Karen McCharen (Stipendiatin „Immobilienverwalterin“) Rede und Antwort. Das erste Interview mit Jule Knell finden sie hier.
Solaranlangen-Pflicht auf Berlins Dächern ab 2023
Nachdem eine bundesweite Solardachpflicht aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm gestrichen wurde (» der VDIV berichtete), möchte Berlin weiterhin wie geplant seine Dächer verstärkt mit entsprechenden Anlagen ausstatten (» der VDIV berichtete). Dafür wurde das Berliner Solargesetz von Umweltministerin Ramona Pop (Grüne) durch den Senat beschlossen.
Verschärfung des Klimaschutzgesetzes beschlossen
Nachdem das deutsche Klimaschutzgesetz vor rund drei Monaten vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig eingestuft worden war, wurden die Einsparziele konkretisiert und angehoben. Deutschland soll damit in den kommenden Jahren deutlich mehr klimaschädliche Gase wie CO2 einsparen (» der VDIV berichtete). Nachdem das Gesetz den Bundestag passierte, wurde es anschließend auch vom Bundesrat gebilligt. Somit soll es schlussendlich noch vor den Bundestagswahlen im September in Kraft treten.
Keine baldige Entscheidung zur Spitzenglättung für E-Mobile
Zur Spitzenglättung wird es vor der Bundestagswahl wohl keine Entscheidung mehr geben. Eine Neuregelung zur Netzeinbindung von Elektroautos wird also weiterhin auf sich warten lassen. Erst in der nächsten Legislaturperiode wird eine Umsetzung durch die neue Regierung möglich sein. Die bisherige Suche nach Kompromissen ist somit gescheitert (» der VDIV berichtete).
Beschlossene Sache – Mietspiegelreform kommt
Der Bundestag hat die Reformierung des Mietspiegelgesetzes beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat der Reform zu, mit der die Qualität der Mietspiegel gesteigert werden soll. Die Aussagekraft soll verbessert und vereinheitlicht werden, zudem sollen Gemeinden zur Erstellung motiviert werden (» der VDIV berichtete).
Erneut Änderungen: CO2-Kosten trägt der Mieter
Zuletzt war monatelang eine 50/50-Lösung im Gespräch und galt auch als weitgehend beschlossen (» der VDIV berichtete), nun soll doch wieder ein ganz anderer Ansatz her: In letzter Sekunde wurde der Kompromiss verworfen, und die CDU/CSU-Fraktion setze sich mit ihrem Vorhaben durch, dass weiterhin die Mieter selbst für die CO2-Bepreisung aufkommen.
Während Mietervertreter die 50/50-Lösung unterstützten und als gerecht empfanden, gab es zahlreiche Kritik von Seiten der Immobilienwirtschaft: Der Ansatz sei unangemessen, da die Lenkwirkung beim Mieter liege. Der Vermieter müsse für das Heizverhalten seines Mieters zahlen, auf das er keinerlei Einfluss habe.
Endlich Klarheit beim Smart-Meter-Rollout
Seit dem Wirtschaftsausschuss vom 23. Juni ist klar: Der Rollout intelligenter Messsysteme kann wie geplant weitergehen. Auch der Bundestag stimmte zu. Damit dies möglich war, mussten einige Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz (msbG) vorgenommen werden. Nun soll dadurch wieder Rechtssicherheit herrschen. Unsicherheiten waren zuletzt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster im März entstanden (» der VDIV berichtete).