VDIV-News

Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

29.06.2015
Arbeitgeber und Gewerkschaften der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich auf eine Lohnerhöhung verständigt. Ab dem 1. Juli erhalten Beschäftigte der Lohngruppen I bis III einen Festbetrag von 70 Euro monatlich für das erste Jahr. Die höheren Lohn- und Gehaltsgruppen bekommen 2,4 Prozent mehr. Für das zweite Jahr ist ein Plus von 2,2 Prozent für alle Arbeitnehmer vorgesehen.

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Jetzt bewerben: NachwuchsStar, Stipendium und Verwalter des Jahres

29.06.2015
Sie haben Ihre Ausbildung in einer Verwaltung mit Bestnoten absolviert? Oder sind Ausbilder und stolz auf den Abschluss Ihres Azubi? Dann reichen Sie jetzt noch Ihre Bewerbung zum NachwuchsStar ein. Ebenso sind auch Nachwuchskräfte und Quereinsteiger mit Interesse an einer Weiterbildung aufgerufen: Der DDIV vergibt zwei Stipendien. Alle Bewerbungsfristen – auch für die Ausschreibung zum Immobilienverwalter des Jahres – finden Sie hier:

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Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft

29.06.2015
Arbeitgeber und Gewerkschaften der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich auf eine Lohnerhöhung verständigt. Ab dem 1. Juli erhalten Beschäftigte der Lohngruppen I bis III einen Festbetrag von 70 Euro monatlich für das erste Jahr. Die höheren Lohn- und Gehaltsgruppen bekommen 2,4 Prozent mehr. Für das zweite Jahr ist ein Plus von 2,2 Prozent für alle Arbeitnehmer vorgesehen.

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Jetzt bewerben: NachwuchsStar, Stipendium und Verwalter des Jahres

29.06.2015
Sie haben Ihre Ausbildung in einer Verwaltung mit Bestnoten absolviert? Oder sind Ausbilder und stolz auf den Abschluss Ihres Azubi? Dann reichen Sie jetzt noch Ihre Bewerbung zum NachwuchsStar ein. Ebenso sind auch Nachwuchskräfte und Quereinsteiger mit Interesse an einer Weiterbildung aufgerufen: Der DDIV vergibt zwei Stipendien. Alle Bewerbungsfristen – auch für die Ausschreibung zum Immobilienverwalter des Jahres – finden Sie hier:

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WEG-Beschlüsse vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen: DDIV-Argumente im Anhörverfahren erfolgreich

25.06.2015
Das Bundeskabinett hat aktuell mit einem Gesetzesentwurf zur alternativen Streitschlichtung auch die Forderung des DDIV umgesetzt. Demnach fallen WEG-Beschlüsse nicht unter das Gesetz zur Alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Mit dem Gesetztesentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie „über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" umsetzen. Dabei besteht Zeitdruck, da die Umsetzfrist am 9. Juli 2015 ausläuft.

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Neuer Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland

25.06.2015
Zum 1. Juli 2015 übernimmt der GdW turnusgemäß den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Damit steht GdW-Präsident Axel Gedaschko für ein Jahr lang an der Spitze der BID, in der die sieben wichtigsten Immobilienverbände zusammenarbeiten, darunter der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Der stellvertretende Vorsitz liegt beim BFW.

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WEG-Beschlüsse vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen: DDIV-Argumente im Anhörverfahren erfolgreich

25.06.2015
Das Bundeskabinett hat aktuell mit einem Gesetzesentwurf zur alternativen Streitschlichtung auch die Forderung des DDIV umgesetzt. Demnach fallen WEG-Beschlüsse nicht unter das Gesetz zur Alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Mit dem Gesetztesentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie „über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" umsetzen. Dabei besteht Zeitdruck, da die Umsetzfrist am 9. Juli 2015 ausläuft.

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Neuer Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland

25.06.2015
Zum 1. Juli 2015 übernimmt der GdW turnusgemäß den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Damit steht GdW-Präsident Axel Gedaschko für ein Jahr lang an der Spitze der BID, in der die sieben wichtigsten Immobilienverbände zusammenarbeiten, darunter der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Der stellvertretende Vorsitz liegt beim BFW.

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt 15-Prozent-Kappungsgrenze für verfassungsgemäß

24.06.2015
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hält die Einführung der Kappungsregelung in Verbindung mit der Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV) für rechtmäßig. Es sieht darin keinen Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Vermieter. Im Wege einer Popularklage (die nur am VerfGH zugelassen ist) rügte ein Antragsteller, dass die Herabsetzung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent einen Eingriff in sein Eigentumsgrundrecht als Vermieter darstelle. Es gäbe keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für diesen Eingriff.

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EU-Kommission: Mindesthonorare für Architekten und Ingenieure nicht zulässig

24.06.2015
Architekten und Ingenieure in Deutschland dürfen Ihre Leistungen nicht unter einem festgesetzten Preis anbieten. Dafür sorgen die entsprechenden Honorar- und Vergütungsverordnungen für Architekten und Ingenieure (HOAI). Laut EU-Kommission verstößt das geltende System der Mindesthonorare allerdings gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Bundesregierung wurde unter Androhung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung und Überarbeitung dieses Vorgehens aufgefordert.

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